Wir tun, was wir können  -
               und genau das ist unsere Stärke!


Wir lieben Bäume!

Aber - manchmal müssen Bäume einfach weg.
Immer dann, wenn sie zur Gefahr werden,die Sicht versperren, den Nachbar stören oder einfach nur im Wege stehen. So ist´s nun einmal...


Alles hat seine Zeit!
Doch eines hat jeder Baum verdient: Dass ihm keine Amateure zu Leibe rücken.
Wir sind die Profis.

Haben Sie sich schon Mal gefragt....

    ...."Wer steht dafür gerade, wenn der Baum fällt?"

Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, regelmäßig etwa alle sechs Monate seinen Baumbestand auf Standfestigkeit zu überprüfen. Ergeben sich bei dieser Kontrolle keine außergewöhnlichen Mängel, muss er nicht zwangsläufig haften, wenn der Baum umstürzt und Schaden anrichtet.

Baumkontrolle ist....

eine Sichtkontrolle von Bäumen in Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Fäule, Totholz, Schiefstellung des Stammes, mangelnde Verankerung im Boden und ähnliche Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Baumdiagnose näher untersucht werden. Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, müssen Baumpflegemaßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen werden. Dazu können gehören: Entfernen von Totholz, Einkürzen der Krone, Anbringen von Kronensicherungssystemen, unter Umständen auch die Fällung des Baumes, sofern andere Maßnahmen nicht sinnvoll bzw. nicht vertretbar sind. Die Baumkontrolle im öffentlichen Grün wird durch die Grünflächenämter der Kommunen, die Straßenmeistereien bzw. externe Sachverständige regelmäßig durchgeführt.